Festsetzung des Regelleistungsvolumens für III/2009
In diesen Tagen werden Sie die Bescheide über die Festsetzung Ihres Regelleistungsvolumens für das Quartal III/2009 erhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte uns aktuell mit, dass die Festsetzungsbescheide des RLV für das Quartal III/2009 nicht mit einer förmlichen Rechtsbehelfsbelehrung („Widerspruch innerhalb eines Monats bei der KV“) versehen seien.