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Versorgungsstärkungsgesetz – Recht auf Zweitmeinung?

Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wurde am Donnerstag im Bundestag mit Mehrheit der Koalition beschlossen. Neben den schon bekannten und oft diskutierten Punkten wie Wartezeit auf den Facharzttermin und der Aufkaufregelung von Praxen zum Abbau von Überkapazitäten, stecken in dem Gesetz sehr viel mehr Vorhaben die jedoch deutlich weniger in die Öffentlichkeit gelangen. So wird mit dem VSG Patienten ein Recht auf Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen eingeräumt, um  überflüssige Operationen zu vermeiden. Die Uro-GmbH Nordrhein, ein Zusammenschluss niedergelassener Urologen, weist darauf hin, dass im Gesetz weder ein wirklicher Zweitmeinungsanspruch für Patienten zu Lasten der GKV besteht, noch die Vergütung ausreichend ist.

Über die Uro-GmbH

Die Uro-GmbH Nordrhein ist eine Managementgesellschaft für die nordrheinischen Urologen.

Für Ärzte aus NRW bieten wir laut eigener Satzung wertvolle Unterstützung in vielen Bereichen des urologischen Alltags an.

Für Patienten haben wir es uns zum Ziel gemacht, als zusammengeschlossene Urologen einerseits die urologische Versorgung zu sichern. Andererseits möchten wir aufklären und als wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Urologie zur Seite stehen.