URO-GmbH Aktuell 04/2009
Neufassung des § 128 SGB V
Seit dem 1.4.2009 ist der geänderte § 128 SGB V in Kraft. Das in diesem Paragraph festgeschriebene, der paranoiden Einschätzung des BMG bezüglich des grundsätzlich korrupten Arztes geschuldete, Depotverbot für Hilfsmittel gilt auch für unsere Dauerkatheter. Bei Zuwiderhandlung können Strafen bis zum zeitweiligen Zulassungsentzug ausgesprochen werden.
Über die Uro-GmbH
Die Uro-GmbH Nordrhein ist eine Managementgesellschaft für die nordrheinischen Urologen.
Für Ärzte aus NRW bieten wir laut eigener Satzung wertvolle Unterstützung in vielen Bereichen des urologischen Alltags an.
Für Patienten haben wir es uns zum Ziel gemacht, als zusammengeschlossene Urologen einerseits die urologische Versorgung zu sichern. Andererseits möchten wir aufklären und als wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Urologie zur Seite stehen.