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Transparenz durch fachgruppenspezifische Wahlleistungskataloge

„GKV-Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, so steht es zumindest im SGB V, § 12. Zudem sind im SGB V, § 28 für die ambulante Versorgung als weitere Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ definiert. Bisher wurden diese Kriterien von den Fachärzten in der Praxis meist großzügig ausgelegt und viele Leistungen im Rahmen der Regelleistungsvolumina (RLV) erbracht, die unter genauer Prüfung eben diese Kriterien nicht erfüllen. Dies soll sich nun ändern – zumindest wenn es nach den Fachärzten aus Nordrhein-Westfalen geht. Organisiert im Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO), haben Gynäkologen, HNO-Ärzte, Orthopäden und Urologen sogenannte Wahlleistungskataloge entwickelt, juristisch geprüft und unter ihren Mitgliedern verteilt. Heute vertritt das AFO über 2.000 Fachärzte aus NRW.  Lesen Sie hier weiter.

Über die Uro-GmbH

Die Uro-GmbH Nordrhein ist eine Managementgesellschaft für die nordrheinischen Urologen.

Für Ärzte aus NRW bieten wir laut eigener Satzung wertvolle Unterstützung in vielen Bereichen des urologischen Alltags an.

Für Patienten haben wir es uns zum Ziel gemacht, als zusammengeschlossene Urologen einerseits die urologische Versorgung zu sichern. Andererseits möchten wir aufklären und als wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Urologie zur Seite stehen.