Beschneidung nur aus medizinischen Gründen oder freiem Willen legitim
In einigen Religionsgemeinschaften gilt das Entfernen der Vorhaut in jungen Jahren als Ausdruck von Gläubigkeit. Nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts ist religiös motivierte Beschneidung von Knaben jedoch als Körperverletzung zu werten und damit strafbar. Ge-nerell ist die Entfernung der Vorhaut mit einem geringen Operationsrisiko und guten kosmetischen Ergebnissen verbunden.
Dennoch gibt es – wie bei jedem anderen Eingriff auch – Gefahren: In seltenen Fällen zieht die Operation schmerzhafte Wundinfektionen, Nachblutungen oder gar Harnröhrenverletzungen nach sich. Deshalb raten Mediziner nicht nur bei Beschneidungen aus rein religiösen Gründen dazu, diesen Schritt gut zu überdenken und nur von einem erfahrenen Urologen vornehmen zu lassen. Vor dem 14. Lebensjahr ist eine Beschneidung aber selbst nach gründlicher Abwägung nicht ohne medizinische Indikation zulässig. Danach zählt auch der freie Wille des Patienten. Urologen empfehlen sogar, mit der Entscheidung bis zum 18. Lebensjahr zu warten. Diesen zeitlichen Rahmen müssen nun auch muslimische und jüdische Eltern einhalten.
In unserem Kulturkreis führen Urologen diesen Eingriff meist nur bei einer medizinischen Indikation durch – beispielsweise bei einer Vorhautverengung. Die OP behebt gesundheitliche Folgen wie Blasenentleerungsstörungen sowie wiederholte Entzündungen und Harnwegsinfekte.
Über die Uro-GmbH
Die Uro-GmbH Nordrhein ist eine Managementgesellschaft für die nordrheinischen Urologen.
Für Ärzte aus NRW bieten wir laut eigener Satzung wertvolle Unterstützung in vielen Bereichen des urologischen Alltags an.
Für Patienten haben wir es uns zum Ziel gemacht, als zusammengeschlossene Urologen einerseits die urologische Versorgung zu sichern. Andererseits möchten wir aufklären und als wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Urologie zur Seite stehen.