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ASV: Urologen fordern klare Regelung der Honorierung

Spezialfachärztliche Versorgung – Durchbruch in der Patientenversorgung? Nachdem seit Jahren nahezu von allen Experten eine Aufhebung der Sektorengrenze und mehr intersektorale Kooperation gefordert wird, wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der § 116b SGB V unter dem Begriff spezialfachärztliche Versorgung neu definiert. Bisher war in diesem Paragrafen die Beteiligung der Krankenhausambulanzen an der ambulanten Versorgung im Sinne eines Wettbewerbsinstrumentes definiert, was in den vergangenen Jahren immer wieder zu Streit und Blockaden zwischen den Sektoren geführt hat. Leidtragende waren die Patienten, denn es konnte nicht gezeigt werden, dass sich die Versorgung durch dieses Instrument verbessert hat. Nun soll alles anders werden, indem ausdrücklich ein neuer intersektoraler Bereich definiert wird, an dem sich sowohl Vertragsärzte als auch Krankenhausambulanzen beteiligen und kooperieren sollen. Eine klare Regelung der Honorierung bleibt der Ausschuss aber schuldig.

Über die Uro-GmbH

Die Uro-GmbH Nordrhein ist eine Managementgesellschaft für die nordrheinischen Urologen.

Für Ärzte aus NRW bieten wir laut eigener Satzung wertvolle Unterstützung in vielen Bereichen des urologischen Alltags an.

Für Patienten haben wir es uns zum Ziel gemacht, als zusammengeschlossene Urologen einerseits die urologische Versorgung zu sichern. Andererseits möchten wir aufklären und als wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen zur Urologie zur Seite stehen.